Für Menschen, die auf Spitex Dienste angewiesen sind, sind die Kosten ein entscheidender Faktor. Glücklicherweise müssen Pflegebedürftige für kassenpflichtige Leistungen nur eine maximale Patientenbeteiligung von CHF 15.35 pro Tag bezahlen. Diese klare Begrenzung bietet finanzielle Sicherheit und sorgt dafür, dass alle wichtigen Pflegeleistungen abgedeckt sind. Doch wie genau wird Spitex finanziert und welche Leistungen fallen unter diese Regelung?
In diesem Beitrag beleuchten wir sowohl die kassenpflichtigen Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, als auch die nicht kassenpflichtigen Leistungen, die privat finanziert werden müssen.
Kassenpflichtige Leistungen
Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) übernimmt die Krankenkasse kassenpflichtige Leistungen, die ärztlich verordnet sind und als medizinisch notwendig gelten. Dazu zählen die pflegerischen Leistungen, die anhand der täglichen Pflegezeit abgerechnet werden. Es gibt dabei zwei wesentliche Kategorien:
Ambulante Pflege (ohne Akut-/Übergangspflege)
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) regelt die Beiträge, die von der Krankenpflegeversicherung pro Stunde übernommen werden:
- Grundpflege: CHF 52.60 pro Stunde
- Untersuchung und Behandlung: CHF 63.00 pro Stunde
- Abklärung, Beratung und Koordination: CHF 76.90 pro Stunde
Pro Einsatz werden mindestens 10 Minuten in Rechnung gestellt, anschliessend erfolgt die Abrechnung in 5-Minuten-Einheiten. Zusätzlich tragen die Pflegebedürftigen eine Patientenbeteiligung, die kantonal unterschiedlich ist, jedoch maximal CHF 15.35 pro Tag beträgt. Diese Patientenbeteiligung ist unabhängig von Selbstbehalt und Franchise der Krankenkasse. Bei hauswirtschaftlichen Leistungen oder bei fehlender ärztlicher Verordnung für pflegerischen Leistungen gehen die Kosten gemäss Tarifblatt vollumfänglich zu Lasten der Kundinnen und Kunden.
Ambulante Akut- und Übergangspflege
Nach einem Spitalaufenthalt benötigen viele Patient:innen eine Übergangspflege. Diese wird für maximal zwei Wochen gewährt und muss spitalärztlich verordnet sein. Während dieser Zeit decken die Krankenpflegeversicherung sowie die öffentliche Hand (Kanton oder Gemeinde) die Kosten vollständig. Für diese Leistungen fällt nur der Selbstbehalt und die Franchise an.
Nicht kassenpflichtige Leistungen - was muss privat bezahlt werden?
Neben den kassenpflichtigen Leistungen bietet Spitex auch eine Reihe von nicht kassenpflichtigen Leistungen an, die jedoch nur im Zusammenhang mit pflegerischen Diensten erbracht werden. Diese Leistungen können das Leben pflegebedürftiger Menschen erheblich erleichtern und helfen auch pflegenden Angehörigen, den Alltag zu bewältigen.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Diese Leistungen umfassen Tätigkeiten wie:
- Reinigen
- Waschen und Bügeln
- Einkaufen
- Kochen
Diese Dienste unterstützen Pflegebedürftige dabei, ihren Haushalt weiterhin aufrechtzuerhalten, und werden durch eine Bedarfsabklärung gemeinsam mit einer Fachperson, den Angehörigen und dem Hausarzt festgelegt.
Sozialbetreuerische Leistungen
Sozialbetreuerische Leistungen dienen dazu, Vereinsamung vorzubeugen und pflegende Angehörige zu entlasten. Dazu gehören:
- Vorlesen
- Spazierengehen
- Gesellschaftsspiele spielen
Diese Dienstleistungen bieten nicht nur emotionale Unterstützung, sondern tragen auch zur Verbesserung der Lebensqualität bei.
Fazit: Finanzierung Spitex
Die Finanzierung von Spitex-Diensten in der Schweiz gliedert sich in kassenpflichtige und nicht kassenpflichtige Leistungen. Während die Krankenkasse medizinisch notwendige Pflegeleistungen übernimmt, müssen zusätzliche Dienstleistungen wie hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Unterstützung in der Regel privat finanziert werden. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Optionen zu informieren, um eine optimale Pflege und Betreuung zu gewährleisten.